Nach dem Abitur an einem Friedberger Gymnasium im Jahr 1992 leistete ich zunächst meinen Zivildienst im Krankentransport und Rettungsdienst des Wetteraukreises ab. Während dieser Zeit qualifizierte ich mich zum Rettungssanitäter. Nach meiner Dienstzeit schloss ich noch die Weiterbildung zum Beruf des Rettungsassistenten (heute durch den Notfallsanitäter ersetzt) an. Während meiner Berufstätigkeit befasste ich mich bereits intensiv mit arbeits- und medizinrechtlichen Themen; ich war zudem Mitglied der örtlichen Mitarbeitervertretung meines damaligen Arbeitgebers und berufspolitisch aktiv. Nach Erwerb der Lehrqualifikation war ich in der Aus- und Fortbildung des ärztlichen und nichtärztlichen Rettungsfachpersonals tätig.
Mein Interesse an rechtlichen Problematiken im Zusammenhang mit meiner Berufstätigkeit wuchs schließlich soweit, dass ich mich nach fünfjähriger hauptamtlicher Tätigkeit im Rettungsdienst für das Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen entschied. Meine Tätigkeit als Rettungsassistent übte ich aber noch einige Zeit nebenberuflich aus.
Nach Abschluss meines Studiums absolvierte ich mein zweijähriges Referendariat am Landgericht Marburg. Im Rahmen der Verwaltungsstation beim Landkreis Gießen kam ich mit dem Sozialrecht in Berührung, das zu einem wichtigen Bestandteil meiner anwaltlichen Tätigkeit werden sollte.
Nach dem zweiten Staatsexamen im Jahr 2004 begann ich eine Tätigkeit als freier Mitarbeiter der Anwalts- und Notarkanzlei Bärbel Rach-Cost und Bruno Hoffmann, wo ich bereits von Anfang an mit der Bearbeitung von Arzthaftungsfällen sowie arbeits- und sozialrechtlicher Mandate befasst war. Im Jahr 2009 eröffnete ich schließlich meine eigene Kanzlei, um mich schwerpunktmäßig auf diese Mandate zu konzentrieren.